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Flugmedizin & Medical – Voraussetzung für die Pilotenausbildung

Ein Flugschüler oder Privatpilot darf fliegerisch nur tätig werden, wenn ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) vorliegt. Dieses Medical ist eine grundlegende Voraussetzung für die Pilotenausbildung sowie für die Ausübung der fliegerischen Tätigkeit.

Das flugmedizinische Medical wird im Rahmen einer flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung durch einen zugelassenen Fliegerarzt (AME) ausgestellt. Ziel der Untersuchung ist es, die gesundheitliche Eignung für das sichere Führen eines Luftfahrzeugs festzustellen.

Gültigkeit des Medicals

Die Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses richtet sich nach dem Alter:
bis zum 40. Lebensjahr: 5 Jahre
bis zum 60. Lebensjahr: 2 Jahre
ab dem 60. Lebensjahr: 1 Jahr

Eine rechtzeitige Verlängerung ist wichtig, um Unterbrechungen der fliegerischen Tätigkeit zu vermeiden.

Ablauf der flugmedizinischen Untersuchung

Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach dem Alter des Bewerbers und umfasst in der Regel:

Die Untersuchung erfolgt nach den geltenden luftrechtlichen Vorgaben und stellt sicher, dass Piloten gesundheitlich den Anforderungen des Flugbetriebs entsprechen.

Flugmedizinische Untersuchung – Terminvereinbarung

Termine für Erstuntersuchungen sowie Wiederholungsuntersuchungen können in der Regel kurzfristig vereinbart werden bei:

Dr. med. Kristina Böttger
Flugmedizinische Sachverständige (AME)
Bahnhofstraße 13
02694 Großdubrau

Telefon: 035934 8843

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Mehr Informationen

Antrag & weitere Informationen

Den für die Untersuchung erforderlichen Antrag zur Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses (Medical) können Sie direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) herunterladen.

Luftfahrt-Bundesamt – Flugmedizinische Formulare (EU-Recht)
https://www.lba.de/