Ein Flugschüler bzw. Privatpilot darf fliegerisch nur tätig werden, wenn er über ein gültiges Tauglichkeitszeugnus (Medical) Klasse II verfügt.
Dieses Medical wird im Ergebnis einer Flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung durch einen zugelassenen Fliegerarzt ausgestellt. Die Untersuchung umfasst in Abhängigkeit vom Alter des Bewerbers die allgemeine körperliche Beurteilung, Blut- und Urin-Check, HNO- und Augenuntersuchung sowie EKG und Lungenfunktionstest.
Die Gültigkeit des Medicals beträgt: bis 40 Jahre - 5 Jahre; bis 60 Jahre - 2 Jahre und ab 60 Jahre - 1 Jahr
Einen Termin für eine Erst- oder Wiederholungsuntersuchung können Sie auch kurzfristig vereinbaren unter:
Dr. med.Kristina Böttger
Flugmedizinische Sachverständige (AME)
Bahnhofstr.13
02694 Großdubrau
Tel.: 035934 8843
mobil: 0162 9020021
Den für die Untersuchung erforderlichen Antrag für die Ausstellung des Tauglichkeitszeugnisses können Sie beim LBA unter folgenden Link downloaden.
Luftfahrt Bundesamt - Formulare - Flugmedizin Formulare EU-Recht (lba.de)