Flugmedizin

Ein Flugschüler bzw. Privatpilot darf fliegerisch nur tätig werden, wenn er über ein gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse II (Medical) verfügt.

Dieses Medical wird im Ergebnis einer Flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung durch einen zugelassenen Fliegerarzt ausgestellt. Die Untersuchung umfasst in Abhängigkeit vom Alter des Bewerbers die allgemeine körperliche Beurteilung, Blut- und Urin-Check, HNO- und Augenuntersuchung sowie EKG und Lungenfunktionstest. Die Gültigkeit des Medicals beträgt dann altersabhängig 1 bis 5 Jahre.

 

Einen Termin für eine Erst- oder Wiederholungsuntersuchung können Sie wie folgt auch kurzfristig vereinbaren:

Dr. med.Kristina Böttger
Flugmedizinische Sachverständige (AME)

Ernst-Thälmann-Straße 36
02694 Großdubrau
Tel. 035934/8843
Funk 0162/9020021

Den für die Untersuchung erforderlichen Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses können Sie unter folgenden Link Downloaden.